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   AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09   

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https://dejure.org/2010,32934
AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09 (https://dejure.org/2010,32934)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 10.03.2010 - 17 C 464/09 (https://dejure.org/2010,32934)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 10. März 2010 - 17 C 464/09 (https://dejure.org/2010,32934)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09
    Die klagende Partei ist unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15. Juli 2009 (VIII ZR 225/07) der Ansicht, die Preisänderungsklausel in § 3 der AGB sei auf den Tarif GASAG-Aktiv als Sondertarif anwendbar, jedoch unwirksam, da sie den Kunden unangemessen benachteilige.

    Bei diesem Vertrag handelt es sich nach Ansicht des Gerichts in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BGH vom 15. Juli 2009 (VIII ZR 225/07) nicht um einen Tarif- bzw. Grundversorgungsvertrag im Sinne der §§ 1 Abs. 2 AVBGasV, 10 Abs. 1 EnWG 1998 bzw. 36 Abs. 1 EnWG 2005, sondern um einen "Erdgasversorgungsvertrag mit Sonderpreiskonditionen", wie es § 1 Nr. 2 der ab dem 01. Mai 2001 geltenden AGB der Beklagten ausdrücklich heißt, also um einen Sondervertrag, so dass vorrangig die Regelungen der AGB zu berücksichtigen sind.

    Die Klausel stellt auch nicht lediglich eine Klarstellung gegenüber der Regelung in § 4 AVBGasV dar, wie die Beklagte meint, sondern unterscheidet sich von dieser entscheidend dahingehend, dass nach § 4 AVBGasV die Rechtspflicht besteht, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen (BGH, Urteil vom 15. Juli 2007, VIII ZR 225/07, Rdnr. 28, nach juris).

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 81/08

    Kein Preisanpassungsrecht von Gasversorgern bei unwirksamer

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09
    Die Regelung in § 4 Abs. 2 AVBGasV stellt keine gesetzliche Regelung im Sinne des § 306 Abs. 2 BGB dar, da diese nach § 1 Abs. 2 AVBGasV nur für Tarifkunden gilt und nicht für Sonderkunden (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010, VIII ZR 81/08, Rdnr. 25, nach juris).

    Da die Beklagte jeweils nur über einen begrenzten Zeitraum an den vertraglich vereinbarten Preis gebunden blieb, ist ein für diese unzumutbares Ergebnis nicht anzunehmen (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010, VIII ZR 81/08, dort zu Rdnr. 28f., nach juris).

    Zum einen stellt - wie ausgeführt wurde - die Regelung in § 4 Abs. 2 AVBGasV keine gesetzliche Regelung im Sinne des § 306 Abs. 2 BGB dar, da diese nach § 1 Abs. 2 AVBGasV nur für Tarifkunden gilt und nicht für Sonderkunden (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010, VIII ZR 81/08, Rdnr. 25, nach juris).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09
    Aus Sicht des Erklärungsempfängers stellt sich die Mitteilung der Erhöhung somit nicht als Angebot auf Änderung des Vertrages dar, welches erst durch die erklärte Annahme wirksam wird, sondern als einseitige Erklärung, die bereits ohne Zutun des Empfängers Wirksamkeit entfaltet (für ein unwirksam vereinbartes einseitiges Mieterhöhungsrecht: BGH, Urteil vom 20. Juli 2005, VIII ZR 199/04, Rdnr. 15, nach juris).

    Es ist somit nicht gerechtfertigt, eine gegenüber einem Mietvertrag abweichende Qualifizierung des Verhaltens der Vertragsparteien für den als normalen Vertrag zwischen gleichberechtigten Rechtssubjekten zu wertenden Sonderkundenvertrag vorzunehmen, so dass die in der oben zitierten Entscheidung des BGH (Urteil vom 20. Juni 2005, VIII ZR 199/04) entwickelten Grundsätze auf den Sonderkundenvertrag übertragbar sind.

  • LG Hannover, 01.12.2009 - 18 O 52/07

    Preisklauseln eines Gasversorgungsunternehmens für Tarifsonderkundenvertrag:

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09
    Danach gilt auch hier der Grundsatz, dass dem Schweigen oder widerspruchslosen Hinnahme und sogar Begleichung von Rechnungen kein darüber hinausgehender Erklärungswille zu entnehmen ist (LG Hannover, Urteil vom 01. Dezember 2009, 18 O 52/07, zu Rdnr. 74f., zitiert nach juris).
  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09
    Das bloße Schweigen auf eine Einzugsermächtigungslastschrift stellt weder eine Genehmigung der Leistung durch die Bank noch eine schlüssige rechtsgeschäftliche Erklärung gegenüber dem Erklärungsempfänger dar, auch nicht, wenn dieses über einen längeren Zeitraum mehrfach geschieht (BGH, Urteil vom 06. Juni 2000, XI ZR 258/99, Rdnr. 24ff., zitiert nach juris) Dulden der Abbuchung des Jahr.
  • OLG Hamm, 29.05.2009 - 19 U 52/08

    Energielieferungsvertrag; Gaslieferungsvertrag; Preisanpassung; Preiserhöhung;

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09
    Dagegen ist beim Sonderkunden, wie das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 29. Mai 2009, 19 U 52/08 (zu Rdnr. 37, nach juris) zutreffend und überzeugend darstellt, die Vertragssituation eine ganz andere.
  • OLG Dresden, 26.01.2010 - 14 U 983/08

    Gaspreise; Preisanpassung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.03.2010 - 17 C 464/09
    Zwar war eine Übersendung des Textes der Verordnung gemäß § 305 Abs. 2 BGB nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich (a. A. OLG Dresden, Urteil vom 26. Januar 2010, 14 U 983/08), da es für im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnungen ausreicht, auf diese zu verweisen.
  • AG Gummersbach, 01.09.2010 - 16 C 218/09

    Angebot auf Modifikation eines bestehenden Vertrages in der einseitigen

    Die Rechtsprechung des BGH zu Tarifverträgen kann auf die Fälle, denen Sonderverträge zugrunde liegen, nicht übertragen werden (ebenso auch AG Berlin-Mitte Urt. v. 10.03.2010, Az.: 17 C 464/09).
  • AG Berlin-Mitte, 08.07.2010 - 106 C 62/10
    Die in diesen AGB enthaltene Preisanpassungsklausel ist unwirksam, da sie die Kunden der Beklagten in unangemessener Weise benachteiligt (BGH Urteil vom 15. Juli 2007, VIII ZR 225/07; vgl. auch statt vieler AG Mitte , Urteil vom 10.3.2010, Az.: 17 C 464/09, AG Mitte, Urteil von 26.4.2010, Az: 113 C 194/09).
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